Burgkunstadt. Das Landratsamt Lichtenfels hat seine Abkochanordnung für Burgkunstadt aktualisiert. Betroffen sind diese Straßen:
Alte Reichsstraße, Am Gutshof, Am Modschiel, Am Sandhölzchen, An-der-Röten, Bergacker, Berglein, Bones, Breslauer Straße, Brunnengasse, Dammsiedlung, Danzinger Weg, Dr.-Bullinger-Straße, Dr.-Martin-Luther-Straße, Dr.-Pühn-Straße, Ebnether Straße, Egerer Straße, Elbinger Weg, Erlenweg, Frankenleite, Franz-Leonhard-Pregler-Straße, Großer Flügel, Hainweiherer Straße, Hans-Agath-Straße, Heckenweg, Hohes Feld, Im Äckerlein, Jakob-May-Straße, Johann-Cellarius-Straße, Johannes-Schlund-Straße, Johann-Paul-Benkert-Straße, Karlsbader Weg, Kesselweg, Kleiner Flügel, Kommerzienrat-Riexinger-Weg, Königsberger Straße, Konrad-Zeitler-Straße, Kronacher Tor, Leite, Liegnitzer Straße, Marienbader Weg, Mehringer Straße, Meuselsberg, Obristfelder Weg, Paulus-Hetzel-Straße, Philipp-Brückner-Straße, Prelles, Prof.-Kist-Straße, Reichenberger Weg, Rothenbühl, Rügersleite, Schönberg, Schrötlein, Sonnenhang, Steinacker, Stettiner Straße, Thomas-Rüblein-Straße, Tuschera, Weidnitzer Weg, Wolf-von-Schaumberg-Straße.
In den genannten Straßen darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden. Es wurden bakteriologische Verunreinigungen festgestellt.
Diese Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
- Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Die Abkochanordnung gilt so lange, bis sie wieder aufgehoben wird.