Lichtenfels. Die Umtauschfrist für alte Papierführerscheine läuft langsam ab. Alle Bürgerinnen und Bürger, die in den Jahren 1959 bis einschließlich 1964 geboren sind und noch einen Papierführerschein haben, müssen spätestens bis zum 19. Januar 2023 ein neues Dokument in den Händen haben. Für spätere Geburtsjahrgänge gelten längere Umtauschfristen.
Für den Umtausch zuständig ist immer die Behörde des Hauptwohnsitzes. Für die Einwohner des Landkreises Lichtenfels ist das die Führerscheinstelle im Landratsamt. Zum Umtausch benötigen Sie ein biometrisches Lichtbild, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und den alten Führerschein. Mit der Füherscheinstelle muss ein Termin vereinbart werden. Ein Termin kann online auf dieser Internetseite des Landratsamts gebucht werden. Man kann sich den neuen Führerschein gegen eine geringe Gebühr nach Hause schicken lassen.
Sollte der Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt worden sein, kann man dort darum bitten, dass sie eine Karteikartenabschrift an die Führerscheinstelle des Landkreises Lichtenfels schickt. Damit verkürzt sich das Umtauschverfahren etwas.