Durre 200Lichtenfels. Die Gewässer im Landkreis Lichtenfels weisen aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit einen sehr niedrigen Wasserstand und -abfluss auf. Zum Teil sind Bäche bereits ausgetrocknet. Am Main sind am Pegel Schwürbitz in der vergangenen Woche die niedrigsten bis dahin gemessenen Werte verzeichnet worden. Unter den geringen Abflüssen, insbesondere der kleineren Bäche, leiden Fische, kleine Lebewesen und Kleinstlebewesen sowie Pflanzen besonders stark. Der Regen vom vergangenen Wochenende führte zu keiner Entspannung. Eine erhebliche Besserung der Wasserstände ist nicht in Sicht. Das Landratsamt schränkt daher den Gemeingebrauch sowie den Eigentümer- und Anliegergebrauch der Gewässer mit einer Allgemeinverfügung ein. Es folgt damit auch einer Empfehlung des Wasserwirtschaftsamtes Kronach.

Von Freitag, 26. August bis Freitag, 30. September wird das Entnehmen von Wasser aus einem Oberflächengewässer auf dem Gebiet des Landkreises Lichtenfels untersagt. Ausgenommen davon ist der Main. Wasserentnahmen zur unmittelbaren Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bleiben erlaubt, ebenso das Wasserschöpfen mit Handgefäßen. Das Landratsamt Lichtenfels - Untere Wasserrechtsbehörde - kann auf schriftlichen Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit das erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. Die Ausnahmegenehmigung kann widerrufen werden. Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Das Landratsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die Vorgaben dieser Allgemeinverfügung zu halten und damit einen Beitrag zu leisten, die aktuelle Situation der Gewässer im Landkreis Lichtenfels nicht weiter zu verschärfen. Der komplette Wortlaut der Allgemeinverfügung kann unter https://www.lkr-lif.de/landratsamt/umwelt/wasserrecht/9344 nachgelesen werden.