Burgkunstadt. Die anhaltende Dürre hat mittlerweile auch Burgkunstadt erreicht. Die Stadt hat daher eine Anordnung zum Wassersparen erlassen. Sie trägt den Titel Einschränkung bei der Nutzung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung für das Versorgungsgebiet des Wasserwerkes der Stadt Burgkunstadt. Demnach ist es ab sofort verboten, Trinkwasser für folgende Zwecke zu verwenden:

  • zum Besprengen von Hof-, Straßen- und Wegeflächen, Rasenflächen, Spiel- und
    Sportplätzen,
  • zum Betreiben von privaten Schwimmbecken und ähnlichen Einrichtungen
    (ausgenommen gewerbliche bzw. öffentliche-rechtlich betriebene Einrichtungen),
  • zum Waschen und Abspritzen von Fahrzeugen aller Art (ausgenommen
    gewerbliche Einrichtungen),
  • zum Beregnen, Berieseln, Bewässern und Begießen von landwirtschaftliche
    genutzten Flächen.

Gärten dürfen zwar noch gegossen werden, der Wasserverbrauch soll aber minimiert werden. Der Rasen darf nicht mehr gesprengt werden. Darüber hinaus werden alle Bürgerinnen und Bürger angehalten, den Wasserverbrauch gering zu halten und mit dem Trinkwasser sparsam umzugehen. Verstöße gegen die Wassersparanordnung können mit einem Bußgeld bestraft werden.

Den Originaltext der Anordnung finden Sie hier.